Minister bremst Public Viewing zur Fußball-WM aus | Politik
Berlin – In 118 Tagen wird die Fußball-Weltmeisterschaft in Mexiko angepfiffen. Doch jetzt droht ein Zoff um zehn DIN-A4-Seiten, die Pläne für alle Fan-Feste zur WM zu verzögern! Es geht um eine Lärmschutzverordnung aus dem Haus von Umweltminister Carsten Schneider (50, SPD). Sie soll die Vorgaben für Public-Viewing-Veranstaltungen bundesweit regeln.
Die Fußball-Weltmeisterschaft (11. Juni bis 19. Juli) wird in Kanada, Mexiko und den USA ausgetragen. Etwa die Hälfte der 104 Spiele wird wegen der Zeitverschiebung zwischen 18 und 23 Uhr deutscher Zeit angestoßen. Damit öffentliches Rudelgucken auch nach 22 Uhr stattfinden kann, will Schneiders Haus Ausnahmen vom Lärmschutz unter Auflagen erlauben. Es geht u. a. um Abstände zu Wohnhäusern, Berücksichtigung des Umfelds und Maßnahmen zur Lärmminderung.
Agrarministerium reichte die Frist nicht aus
Übliches Vorgehen zwischen den Ministerien bei unstrittigen Themen: Alle schauen einmal drauf und nicken den Entwurf ab. Eigentlich hätte das Papier (10 Seiten, 2935 Wörter, liegt BILD vor) schon an die Länder und Verbände verschickt werden sollen. Aber: Wie BILD erfuhr, hat das Agrarministerium von Alois Rainer (61, CSU) den Entwurf am Donnerstagabend ausgebremst! Begründung: Man habe nicht genug Zeit gehabt, den Plan durchzugehen. „Innerhalb der gesetzten sehr kurzen Fristen ist eine Prüfung des Referentenentwurfes nicht möglich“, schreiben die Beamten.
Agrarminister Alois Rainer (61, CSU) ist selbst Fußballfan und war früher Mittelstürmer. Heute feuert er „seinen“ SV Haibach nur noch an
Foto: Armin Weigel/dpa
Das Umweltministerium hatte schon vorsorglich um Entschuldigung für das knappe Zeitfenster gebeten, denn: „Wir müssen den Bundesrat am 8. Mai erreichen.“ Am 25. März sollte das Papier durchs Kabinett gehen, so Carsten Schneiders Plan. Diese Termine sind nach BILD-Informationen die letzte Möglichkeit, damit die Verordnung rechtzeitig gültig werden kann.
Doch im Agrarministerium hatte man kein Verständnis. Man könne „zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder der Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung“ noch „dem Verordnungsentwurf zustimmen“, schrieben die Beamten zurück – und legten „Leitungsvorbehalt“ ein. Das ist das schärfste Schwert eines Ministers: Ein Gesetzentwurf oder eine Verordnung aus einem anderen Ministerium liegt damit erst einmal auf Eis. Üblicherweise werden so Nachbesserungen erzwungen.
Umweltminister Carsten Schneider (50, SPD) spielt auch Fußball – beim FC Bundestag
Foto: Elisa Schu/dpa
Notfalls wird der Kanzler eingeschaltet
Was in solchen Streitfällen zu tun ist, regelt die Geschäftsordnung der Bundesregierung: Dauert der Zoff zwischen Ministerien auch nach einem persönlichen „Verständigungsversuch“ an, wird schlimmstenfalls der Kanzler hinzugezogen: Der lädt dann zu einer „Ministerbesprechung“ mit den Beteiligten. Ob es wirklich so weit kommt? Unklar. Nach BILD-Informationen hätten alle Ministerien bis zum 20. Februar Zeit gehabt, auf den Entwurf zu reagieren – doch jetzt stockt alles.
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